Nordrhein-Westfalen – bis 10.000 Euro Rabatt auf Grunderwerbsteuer in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es maximal 10.000 Euro Rabatt auf die Grunderwerbsteuer. Foto twenty20photos

In Nordrhein-Westfalen gibt es maximal 10.000 Euro Rabatt auf die Grunderwerbsteuer. Foto twenty20photos

In Nordrhein-Westfalen gibt es maximal 10.000 Euro Rabatt auf die Grunderwerbsteuer. Foto twenty20photos

Gute Nachricht vor allem für Familien mit Kindern in Nordrhein-Westfalen. Wer im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum baut oder kauft, erhält einen saftigen Rabatt auf die Grunderwerbsteuer. Noch besser: Der Nachlass gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022.

NRW Spitzenreiter bei Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer langt der Fiskus im bevölkerungsreichsten Bundesland ordentlich zu. So beträgt in Nordrhein-Westfalen der Grunderwerbsteuersatz 6,5 Prozent vom Kaufpreis – deutschlandweit der absolute und traurige Höchstwert. Sozialpolitiker kritisieren schon lange, dass die Grunderwerbsteuer vor allem jungen Familien mit Kindern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unmöglich macht. Und das in einer Zeit, in der explodierende Mieten die Haushaltskasse sowieso schon über Gebühr strapazieren.

Unterstellt, eine Eigentumswohnung mit ausreichend Platz für eine vierköpfige Familie soll 300.000 Euro kosten. Ein Preis, der mancherorts in NRW viel zu niedrig gegriffen ist. In Metropolen wie Köln oder Düsseldorf, aber auch in Uni-Städten wie Aachen oder Bonn gibt es für dieses Geld oft gerade mal ein Zwei-Zimmer-Apartment, das gerade mal Platz für vielleicht zwei Personen bietet. Für mehr Menschen aber auch nicht.

Bleiben wir bei jenen 300.000 Euro. Beim Kauf verlangt der Fiskus 19.500 Euro Grunderwerbsteuer. Dies sind sogenannte eilige Erwerbsnebenkosten, die gleichsam im Handumdrehen fällig werden. Zudem verlangen Banken fast immer, dass die Nebenkosten, also auch die Grunderwerbsteuer, aus dem Eigenkapital des Käufers finanziert werden.

Nur in den seltensten Fällen können Immobilienerwerber solche Nebenkosten mit in ihr Hypothekendarlehen packen. Meist nur, wenn sie ein so hohes Einkommen und eine so tolle Bonität haben, dass sie im Grunde gar keinen Baukredit benötigen. Jene knapp 20.000 Euro von oben muss eine junge Familie erst einmal an Ersparnissen haben.

Mindestens diese, denn weitere Kaufnebenkosten kommen hinzu. Außerdem will eine Bank oder Sparkasse in der Regel 20 Prozent des Erwerbspreises als Eigenkapital, um die eigenen Finanzierungsrisiken zu verringern. Klar, dass vor allem Familien mit Kindern dankend ablehnen und auch abwinken, sobald es um die eigenen vier Wände geht. Dann lieber weiter zur Miete wohnen und zähneknirschend die üppigen Mietpreise in den Großstädten und deren Einzugsgebieten akzeptieren.

Wie hoch ist der Rabatt auf die Grunderwerbsteuer in NRW?

Der Nachlass auf die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen beträgt maximal 10.000 Euro. Diese Einsparung bei der Steuer ergibt sich aus folgender Rechnung: 2 Prozent des Kaufpreises von höchstens 500.000 Euro. Wer also eine Immobilie zum Preis von 300.000 Euro erwirbt, bleiben wir einfach bei dieser bekannten Summe, bekommt 6.000 Euro Subvention auf die Grunderwerbsteuer.

Die Deckelung des Kaufpreises riecht förmlich nach sozialer Ausgewogenheit. Nach dem Motto: Wer sich eine Immobilie für 2 Millionen leisten kann, der hat doch noch genug Geld übrig für 130.000 Euro Grunderwerbsteuer, die dann fällig würden.

Im NRW Landeshaushalt stehen übrigens für den Grunderwerbsteuer Rabatt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Hier riecht alles nach dem sogenannten Windhund-Verfahren. Bedeutet: Wenn das Geld weg ist, dann ist es halt weg. Oder anders: Wer zu spät kommt, für den gibt’s keinen Cent mehr. Allzu lange warten sollten Käufer oder Bauherren selbstgenutzten Wohneigentums also nicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Um vom Nachlass auf die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen zu profitieren, müssen Immobilienerwerber eine grundlegende Voraussetzung erfüllen. Nämlich: Das Objekt muss selbstgenutzt werden. Vermietete Wohnungen oder gar Gewerbeobjekte werden von der Grunderwerbsteuer Subvention in NRW nicht abgedeckt. Profitieren können übrigens auch Bauherren, die auf einem Erbbaugrundstück ein später selbstgenutztes Eigenheim errichten.

Wo und ab wann kann der Steuerrabatt beantragt werden?

Anträge auf die Förderung sind online bei der NRW.Bank möglich. Beantragt werden kann die Subvention ab dem 30. August 2022. Wie bereits erwähnt, ist die Förderung auch rückwirkend möglich. Also für selbstgenutzte Immobilien, die ab dem 1. Januar 2022 erworben wurden. Entscheidend ist übrigens das Datum der notariellen Beurkundung des Immobilienkaufs.

Übrigens: Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen und nicht auch juristische Personen – etwa Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer KG. Und: Wenn etwa Eheleute, unabhängig vom Geschlecht, gemeinsam eine selbstgenutzte Immobilie erwerben, ist ebenfalls eine Förderung möglich.

Positiv ist überdies, dass die Grunderwerbsteuer Subvention nicht abhängig ist vom Zeitpunkt des Einzugs in die Wohnung oder in das Haus. Heißt, der Einzug kann durchaus erst im Jahr 2023 oder noch später stattfinden. Das ist aktuell immer häufiger aufgrund der bekannten Lieferkettenprobleme bei Neubauten der Fall und erst recht bei Modernisierung respektive Sanierung von Altbauten.

Welche Unterlagen müssen beim Online-Antrag hochgeladen werden?

Damit die NRW.Bank den Antrag auf Rabatt bei der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen bearbeiten kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ort/Standort der Immobilie
  • Bankverbindung des Antragstellers
  • Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Antragstellers
  • Ausweiskopie
  • Notariell beurkundeter Kaufvertrag; beim Erwerb auf dem Weg der Versteigerung der rechtskräftige Zuschlagsbeschluss
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung (innerhalb von drei Jahren nach Stellung des Antrags), dass die erworbene Immobilie der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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