Richtfest: Sturz mit Folgen für Bauherr

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Wer auf einem Richtfest stürzt, geht bei einer späteren Klage gegen den Bauunternehmer leer aus. Bauherren indes müssen sich wappnen. Baustellen sind manchmal unübersichtliches Gelände – Gefahrenstellen inklusive. Das kann nicht nur unangenehm, sondern für den Verantwortlichen auch teuer werden.

Besonders dann, wenn die Gefahrenstelle zur echten Gefahr bei einer so schönen Gelegenheit wie dem Richtfest wird. Wer für die Feierlichkeiten der baldigen Eigenheim-Fertigstellung einen der trüben Wintermonate wählt, sollte einmal mehr hingucken, ob die Baustelle für eine solche Festivität taugt, so der Tenor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm unter dem Aktenzeichen 6 U 145/00. Der Fall: Ein Richtfest-Gast zog sich beim Sturz durch ein ungesichertes Bodenloch einen Lindenwirbelbruch zu. Für den dabei erlittenen Schaden machte der Gestürzte den Bauunternehmer haftbar, da er mangels ausreichender Beleuchtung des Rohbaus die Gefahrenstelle nicht hatte erkennen können. Das Gericht machte dem Kläger einen Strich durch die Rechnung. Richterliche Begründung: Nicht der Bauunternehmer, sondern allein der Bauherr sei für die Sicherheit auf der Baustelle während des Richtfestes verantwortlich. Dies gelte auch dann, wenn der Bauherr den Bauunternehmer rechtzeitig über das geplante Fest unterrichtet habe.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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