Mietminderung: Kalte Weihnachten

wub weihnachtssterne

Die Weihnachts-Feiertage im Kalten zu verbringen, weil die Heizung nicht funktioniert, gehört mit Sicherheit nicht zu den angenehmen Erfahrungen. Das dachte sich auch eine Frankfurter Familie, die an Weihnachten wegen ihrer defekten Ölheizung bibbern musste.

In Folge dessen kürzte sie die Miete um ein Viertel. Das wiederum wollte der Vermieter nicht akzeptieren. Muss er aber, entschied das Amtsgericht (AG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 33 CC 588/11-76. Der Heizungsausfall im Winter und über die Feiertage stelle einen erheblichen Mangel dar. Die 25-prozentige Mietminderung war demnach angemessen.

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