Modernisierung: Keine Blockadehaltung bei Energieeinsparung rechtens

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Als Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahme dulden müssen Mieter den Austausch von Nachtspeicheröfen durch eine Gaszentralheizung. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 171/09.

Gewehrt hatte sich ein Ehepaar mit dem Hinweis, das errechnete Einsparpotenzial sei nicht nachvollziehbar. Dies ließen die Richter nicht gelten. Der Vermieter kann die Duldung des Einbaus einer Gaszentralheizungsanlage im gesamten Anwesen sowie des Anschlusses daran in der Wohnung der Beklagten anstelle der bisherigen Nachtspeicheröfen verlangen. Der Vermieter habe Anspruch auf Duldung der Maßnahme, weil dadurch Primärenergie eingespart werden könne, so das Gericht.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

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