Bebauung von Grundstücken – Was ist zu beachten?

Aushub Baugrube ohne Bodengutachten

Bebauung Grundstück

Bebauung Grundstück

Bei der Bebauung von Grundstücken wird der Statik große Bedeutung beigemessen. Das gilt nicht nur für die Gebäude selbst, sondern auch für den Untergrund, auf dem sie errichtet werden.
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Bevor mit dem Bau begonnen wird, sollte vorher geklärt sein, welche Tiefbauarbeiten erledigt werden müssen. Sind unter der Erdoberfläche spezielle Leitungen zu verlegen, braucht es aufgrund der Bodenbeschaffenheit vielleicht besonders stabile Kanäle. Zu denen muss ein widerstandsfähiger Betonschacht hinunterführen ­– etwa für Zu- und Abwasser. Weitere Frage: Sind sonst irgendwelche Besonderheiten des Bodens zu beachten?

Zugang zu unterirdisch verlegten Kanälen – Lösung Betonschacht

Hier ist die besonders stabile Bauweise beim Betonschacht 800 mm von Vorteil. Sie gewährleistet, dass selbst bei nachgebendem Erdreich, die durch den Schacht führenden Leitungen bzw. fließenden Abwasser ungestört bleiben. Selbst den Belastungen eines schweren LKWs hält ein solcher Betonschacht 800 mm stand. Dafür sorgt unter anderem eine 200 mm starke Schachtabdeckung. Gibt es Probleme mit der Bauhöhe, so können die Höhenunterschiede durch sogenannte Ausgleichsringe geschaffen werden.

Bodengutachten für Grundstücke

Für jedes Grundstück, auf dem Gebäude errichtet werden sollen, ist ein sogenanntes Bodengutachten sinnvoll. Mit einem solchen kann der Bauherr das Baugrundrisiko minimieren. Das Bodengutachten enthält neben einer Übersicht über die geologische Struktur des Bodens auch Informationen zu den Grundwasserverhältnissen sowie eventuell vorhandene Altlasten auf dem Grundstück. Ist der Boden mit solchen Altlasten durchsetzt, kann es notwendig werden, den Boden bis zu einer bestimmten Tiefe abzutragen und eigens zu entsorgen.

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Die Grundwasserverhältnisse sind unter anderem mit entscheidend dafür, wie tief ein entsprechender Wasserschutz reichen muss. Nur mit einem solchen kann man das Eindringen von Nässe in die Bodenplatte und die Wände des zu errichtenden Gebäudes verhindern. Hierzu werden an verschiedenen Punkten des Grundstücks Kernbohrungen – meist bis in eine Tiefe von 3 Metern, ausgehend vom tiefsten Punkt der späteren Bodenplatte – vorgenommen. Für ein Bodengutachten sollte man einen Experten heranziehen. Vor allem folgende Personen dürfen ein solches Gutachten erstellen:

  • Geologe
  • Bauingenieur
  • Sachverständiger für Geotechnik


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Die Kosten für ein einfaches Bodengutachten werden unter anderem vom Verband Privater Bauherrn (VPB) auf 500 bis 1000 Euro geschätzt (für ein Grundstück mit einem normalen Einfamilienhaus).Soll das Gutachten umfangreicher sein, steigen die Kosten meist auf 2.000 bis 2.500 Euro.

Bebauung von Grundstücken – Planung ist Aufgabe von Profis

Wer auf sein Grundstück bebauen möchte, der sollte sie auf keinen Fall selbst planen, sondern dies einem Experten überlassen. Bei allen anstehenden Maßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Hoch- oder Tiefbauarbeiten handelt, müssen die geltenden Bauvorschriften beachtet werden. Mit diesen kennt sich der Architekt, Bauingenieur oder Statiker vermutlich deutlich besser aus als der Bauherr – falls er nicht selbst vom Fach ist. Insofern sollte die Planung jedweder Bauarbeiten dem Fachmann überlassen werden. Das ist auch notwendig, um später versicherungstechnisch keine Probleme zu bekommen, sollte es infolge der Arbeiten zu Schäden kommen. Hat man die Planungen dem Experten überlassen, liegt die Verantwortung bei ihm und nicht beim Bauherrn.

Bei der Bebauung von Grundstücken ist Eigenleistung selten sinnvoll

Viele Bauherrn übernehmen aus Kostengründen im Rahmen der sogenannten Muskelhypothek möglichst viele Arbeiten selbst. Solche Eigenleistungen können tatsächlich viel Geld sparen, weil sie zum Eigenkapital bei einer Finanzierung gehören und die Darlehenssumme um bis zu 15 Prozent reduzieren können. Sie sind aber nur sinnvoll, wenn man bezüglich der Arbeiten, die man selbst übernehmen möchte, auch wirklich Fachkenntnisse besitzt.

Hat man diese Kenntnisse jedoch nicht und verursacht – selbst unbewusst – Baumängel, ist es fraglich, ob eine Versicherung später für den entstandenen Schaden aufkommt. Die ist in sehr vielen Fällen nicht so, und die Versicherung beruft sich auf die unsachgemäße Ausführung der zugrunde liegenden Arbeiten durch den Bauherrn. Falsch ausgeführte Arbeiten können im Nachhinein sehr teuer werden, weil der Bauherr sie nicht selten auf eigene Kosten beseitigen lassen muss.

 

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